Effektive Selbstverteidigung für Mitarbeiter

Portrait von Dr. Matthias Wolter

Autor
Dr. Matthias Wolter

Vom Hauptschüler zum Dr. und vom Burnout zur Berufung.
“Wissen hilft. Können entscheidet.”

Viele Mitarbeitende können leider nicht mehr davon ausgehen, dass sie keine verbalen Aggressionen, Drohungen oder gar körperliche Angriffe in ihrem Arbeitsalltag erleben. In Berufsfeldern wie der Medizin, in Schulen, der Pflege, in Zügen oder Bussen wird darüber nachgedacht, wie man die Mitarbeitenden schützen kann und ob körperliche Selbstverteidigung ein Teil davon sein kann. Aus unserer Sicht ein zweischneidiges Schwert: Zum einen sollten zuvor alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, wie z.B. nachhaltige Trainingsangebote zum Resilienz- und Deeskalations-Training und Maßnahmen aus dem Bedrohungsmanagement. Zum anderen muss geprüft werden, wie nachhaltig eine Selbstverteidigungsschulung ist und ob die Mitarbeitenden die gelernten Techniken auch unter Stress in Echtsituationen gezielt einsetzen können. 

Das Wesentliche in Kürze

  • Bei der Selbstverteidigung für Mitarbeitende geht es nicht nur, um das Erlernen von körperlichen Selbstverteidigungstechniken, sondern auch um Maßnahmen wie Prävention, Kommunikationstechniken, strategisches Handeln, regelmäßige Deeskalationstrainings oder rechtliches Wissen.
  • Ein Selbstverteidigungstraining wirkt auf mehreren Ebenen: Stärkung der Selbstwirksamkeit und des Selbstvertrauens, Verbesserung der Arbeits- und Teamqualität, Es ist ein Gewinn für die Mitarbeitenden und das Unternehmen.
  • Sicherheit am Arbeitsplatz ist eine Notwendigkeit, um die Mitarbeitenden zu schützen, die Motivation der Kolleg:innen nicht stetig sinkt und zu guter Letzt in hohe Krankenstände oder Kündigungen mündet.
  • In Deutschland haben Sie das Recht, sich selbst oder andere bei einem Angriff auf fast alle Rechtsgüter (Leben, Freiheit, Eigentum oder Ehre) zu verteidigen. Selbstverteidigung ist  in Deutschland durch das Notwehrrecht (§ 32 StGB) definiert.
  • Den typischen Täter oder Täterin gibt es nicht. Aggressives Verhalten und körperliche Angriffe können aus unterschiedlichen Gründen entstehen. Ebenso gibt es keine potentiellen Opfer, sondern es hängt u.a. an Funktionen im Unternehmen oder anderen Kontexten.
  • In realen Bedrohungsszenarien gilt es aus unserer Sicht, so einfach zu agieren wie möglich! Ein Grund hierfür ist, dass unter hohem Stress und Angst es selbst für Profis schwierig ist, komplizierte Griff-, Halte-, Hebel- und Ausweichtechniken anzuwenden.

Video: Selbstverteidigung für Nichtkampfsportler

Dr. Matthias Wolter von Kompetenz Sieben (ehemals I-GSK) zeigt in dem Video, wie Sie sich bei körperlichen Aggressionen wehren können.

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Mehr Informationen

Warum ist Selbstverteidigung am Arbeitsplatz wichtig?

Bestimmte Berufsfelder erleben häufiger psychische und physische Gewalt. Die Mitarbeitenden erleben Beschimpfungen, Drohungen bis hin zu körperlichen Aggressionen und Übergriffen. Laut einer Erhebung der Unfallkassen ist das Gesundheits- und Sozialwesen mit am stärksten betroffen. Insbesondere Pflegekräfte, Rettungsdienste oder Notaufnahmen erleben das komplette Programm an Aggressionen und Verweigerung.  Auch in anderen Berufsgruppen gehört der Umgang mit problematischem Verhalten zum Alltag. Das betrifft den öffentlichen Dienst, etwa Jobcenter, Sozialämter, Ordnungsämter und Gerichtsvollzieher, ebenso wie den Bereich Transport und Verkehr mit Busfahrern, Zugbegleitern und Taxifahrern. Auch der Einzelhandel ist davon betroffen, besonders in belasteten Wohnvierteln, aber keineswegs nur dort. Durch unsere Kompetenz 7-Trainings bekommen wir in den o.g. Berufsgruppen sehr häufig widergespiegelt, was sich zum Teil tagtäglich in diesen und anderen Branchen abspielt.

Sicherheit am Arbeitsplatz ist eine Notwendigkeit, um die Mitarbeitenden zu schützen, aber auch, dass die Motivation der Kolleg:innen nicht stetig sinkt und zu guter Letzt in hohe Krankenstände oder Kündigungen mündet.

Bei der „Selbstverteidigung für Mitarbeitende“ geht es auch, aber nicht nur, um das Erlernen von körperlichen Selbstverteidigungstechniken, sondern auch um weitere Maßnahmen: Prävention, Kommunikationstechniken in Krisensituationen, strategisches Handeln, regelmäßige(!) Deeskalationstrainings, rechtliches Wissen, Führungskräfte, die hinter ihren Leuten stehen und letztlich ein auf Nachhaltigkeit ausgelegtes Bedrohungsmanagement sind essenziell.

Vorteile von Selbstverteidigung und Gewaltprävention

Für Berufsfelder mit einem hohen Potenzial an Aggressionen, Drohungen, Belästigungen oder körperlichen Angriffen können Selbstschutz- und Selbstverteidigungstrainings Sinn machen. Ein professionelles Selbstverteidigungstraining wirkt immer auf mehreren Ebene auf die Mitarbeitenden ein:

  • Stärkung der Selbstwirksamkeit: Es kann eine individuelle Steigerung des Selbstwertgefühls eintreten. Damit ist gemeint, dass man sich nicht mehr vollkommen hilf- und wehrlos erlebt, sondern Strategien erlernt hat, um sich im Rahmen seiner Möglichkeiten zu Wehr zu setzen. Eine Steigerung der Selbstwirksamkeit kann des Weiteren bewirken, dass Körpersprache und Ausstrahlung sich in ein präsentes, aber nicht aggressives oder dominantes, Auftreten entwickeln.  Auch treten „Schock- und Überraschungsmomente“ nicht mehr ganz so stark auf, da die Mitarbeitenden diese in Szenarientrainings und Stresssimulationen immer wieder geübt, in Videofeedbacks reflektiert und als Übungsaufgabe mit in den Alltag genommen haben.
  • Stärkung der Arbeits- und Teamqualität: Teams, die in Gewaltprävention, Deeskalation, gemeinsamer Intervention bei Gefährdungsvorfällen effektiv und erfolgreich zusammengearbeitet haben, erleben eine gemeinsame Selbstwirksamkeit. Sie erfahren, dass Sie gemeinsam „stark“ sind und nicht dem Aggressor schutzlos ausgeliefert sind. Wichtig ist, dass die Mitarbeitenden um die rechtlichen Möglichkeiten wissen. Was „Notwehr“ oder „Nothilfe“ heißt und speziell für ihr Arbeitsgebiet bedeutet. 
  • Gewinn für die Mitarbeitenden und das Unternehmen: Mitarbeitende, die sich sicher fühlen, mit ihren Ängsten wahrgenommen und die auch nach einem Gewaltvorfall weiter betreut oder begleitet werden, entwickeln eine stärkere Loyalität gegenüber dem Unternehmen. Durch effektive Deeskalation und in Notlagen auch körperliche Selbstverteidigung treten weniger Krankheitstage auf. Insbesondere die Vermeidung von Traumata oder PTPS hat sehr lange bis lebenslange Folgen für die Mitarbeitenden. Wenn Mitarbeitende die Überzeugung haben, dass sie Situationen am Arbeitsplatz mit ihren „Bordmitteln“ bewältigen können, sinkt auch die Motivation, dass Unternehmen wegen der Arbeitsumstände zu verlassen. Und zu guter Letzt erfüllt das Unternehmen seine Pflicht zum Arbeitsschutz für die Beschäftigten (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG).  
  • Präventions-Paradoxon: Das Paradoxon beschreibt das Phänomen: Je mehr man sich selbstsicher und gut vorbereitet fühlt, umso weniger müssen die Mitarbeitenden die erlernten Strategien und Techniken anwenden. Erfahrene und gute Kampfsportler kennen das, je besser und trainierter man wird, desto seltener bis gar nicht, kommt es zu körperlichen Selbstschutzsituationen. Die Gefahrensituation wird eher durch Krisenkommunikation, Deeskalationstechniken, strategische Maßnahmen und durch eine selbstbewusste, aber zurückhaltende Mimik und Gestik gelöst.
Ein Straßenschild mit der Aufschrift Praxis 2 km und darunter durchgestrichen Theorie.
Unter hohen Stress sich effektiv zu verteidigen bedingt eine praxisnahe Vorbereitung.

Rechtliche Grundlagen: Was ist zur Selbstverteidigung erlaubt?

Die nachfolgenden Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern haben den Zweck einer Informationszusammenstellung aus öffentlichen Quellen.

In Deutschland haben Sie grundsätzlich das Recht, sich selbst oder andere bei einem Angriff auf fast alle Rechtsgüter (Leben, Freiheit, Eigentum etc.) zu verteidigen. Selbstverteidigung ist in Deutschland durch das Notwehrrecht definiert, welches unter anderem  im Strafgesetzbuch (StGB) in § 32 StGB ff und im Zivilrecht in § 227 BGB geregelt ist.

Warum zwei Rechtsbereiche?

Ganz einfach, wenn Sie sich gegen einen Angriff verteidigen, geht es ja zum einen darum, dass Sie strafrechtlich nicht beispielsweise wegen einer Körperverletzung bestraft werden. Zum anderen geht es darum, dass Sie auch zivilrechtlich nicht für Schadensersatz und Schmerzensgeld belangt werden.

Zudem gibt es noch die Notwehr nach § 15 OwiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) dass Sie auch davor schützt wegen etwaiger Ordnungswidrigkeiten belangt zu werden, die Sie ggf. in Notwehr begangen haben. In der Praxis zwar theoretisch denkbar, dass jemand auch in Notwehr eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit begeht, allerdings kommt dies im realen Leben so selten, dass wir im Folgenden nicht weiter darauf eingehen werden.

Allerdings ist das Notwehrrecht an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft.

Zunächst einmal muss ein gegenwärtiger und rechtswidriger Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut vorliegen. Bei der Notwehr darf man grundsätzlich alle geschützten Rechtsgüter (wie beispielsweise Leben und körperliche Unversehrtheit – aber auch Freiheit, Eigentum und Besitz etc.) verteidigen.

Allerdings muss es sich um einen „gegenwärtigen“ Angriff handeln. Gegenwärtig ist ein Angriff, wenn er unmittelbar bevorsteht (bspw. holt der Angreifer gerade zum Schlag aus), wenn er gerade stattfindet (die Faust ist auf dem Weg) oder noch fortdauert und noch nicht beendet ist (beispielsweise wenn und solange der Angreifer immer weiter zuschlägt oder tritt etc.).

Beachte: Die rein „vorsorgliche Notwehr“ ist nicht zulässig. Vorsorgliche (bzw. präventive) Notwehr bedeutet, dass es rechtswidrig ist, bereits heute auf jemanden einzuwirken, wenn bekannt wird, dass dieser am nächsten Tag einen körperlichen Angriff plant.

Die Verteidigung muss zudem auch „erforderlich“, also im Rahmen der so genannten Verhältnismäßigkeit der Mittel sein. Das bedeutet, dass wenn ich mehrere geeignete Verteidigungsmöglichkeiten habe, ich das vergleichsweise mildeste Mittel zur Verteidigung wählen muss.

Hierzu ein Beispiel:

Person A wird von dem offensichtlich körperlich deutlich überlegenen B angegriffen, B ist sehr aggressiv. Person A hat zur Verteidigung ein rechtlich erlaubtes Reizstoffsprühgerät bei sich. Da eine Beruhigung der Situation durch Worte (rhetorische Deeskalation) keinen Erfolg hatte und grundsätzlich mildere körperliche Verteidigungen nicht erfolgsversprechend erscheinen, darf A das Reizstoffsprühgerät gegen B einsetzen. Wenn es in der Situation zeitlich möglich ist, sollte er den Einsatz jedoch vorher androhen. Der Einsatz des Reizstoffsprühgerätes ist in diesem Fall also das vergleichsweise mildeste Mittel.

Notwehrrecht und verwandte Rechte in Deutschland

  • Notwehr § 32 StGB:       
    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
  • Rechtfertigender Notstand, § 34 StGB: Beim rechtfertigenden Notstand darf man, grob zusammengefasst, ein „höherwertiges“ Rechtsgut schützen, und dafür in ein „geringwärtigeres“ Rechtsgut eingreifen. Wenn ich also beispielsweise mein Leben schütze, darf ich in die Gesundheit eines Angreifers eingreifen. Oftmals stellt eine Notwehrsituation also auch gleichzeitig einen rechtfertigenden Notstand dar. Praktisch bedeutsam ist der rechtfertigende Notstand allerdings in anderen Situationen, zum Beispiel wenn man die Scheibe eines im Sommer an einem sehr heißem Tag mitten in der Sonne stehenden PKW einschlägt, um ein darin befindliches Baby zu retten – insofern es anders nicht möglich war.
  • Nothilfe: Von Nothilfe ist dann die Rede, wenn ein anderer Mensch gerade gegenwärtig und rechtswidrig angegriffen wird und man dieser Person hilft (deswegen Nothilfe). Natürlich muss man auch hierbei die Verhältnismäßigkeit der Mittel beachten (s.o.). Beachte: Man darf aber grundsätzlich auch nur jemanden helfen, der dies auch möchte. Erklärt die angegriffene Person eindeutig, dass man sich bitte aus der Sache heraushalten und weitergehen soll, darf man nicht in Nothilfe handeln.
  • Verhältnismäßigkeit: Wie gesehen gibt es bei der Notwehr rechtliche Grenzen, die im Prinzip der Verhältnismäßigkeit der Mittel beschrieben werden, u.a.: Legitimer Zweck, Geeignetes Mittel zur Verteidigung, Erforderlichkeit im engeren Sinne (relativ mildestes Mittel), „Gebotenheit“ der Verteidigung etc.
  • Putativnotwehr: Von einer Putativnotwehr (irrtümliche Notwehr) spricht man, wenn der Abwehrende irrtümlich eine tatsächlich nicht gegebene Notwehrsituation annimmt. In diesem Falle kommen die Regeln des Erlaubnistatbestandsirrtums zur Anwendung.
    • Hierzu ein Beispiel: A geht abends spazieren. Plötzlich kommt der B um die Ecke, zieht eine täuschend echt aussehende schwarze Spielzeugpistole und tut so, als möchte er aus nächster Nähe auf A schießen. A hält die Waffe für echt und schlägt erschrocken und ohne viel nachzudenken mit seinem Regenschirm auf den Arm des B, der daraufhin die Waffe fallen lässt. A hält sich mit schmerzverzerrtem Gesicht den gebrochenen Arm und lässt sich von der eintreffenden Polizei widerstandslos festnehmen. Da A nicht erkennen konnte, dass es sich nur um eine eigentlich ungefährliche Spielzeugwaffe handelt, wird er aufgrund der Putativnotwehr nicht bestraft. Aber Achtung: Wenn der Irrtum objektiv vermeidbar gewesen wäre, dann kann eine Bestrafung erfolgen (beispielsweise wenn B in die Jacke greift, um seine E-Zigarette herauszuholen und A nur glaubt, dieser würde eine Waffe ziehen).
  • Notwehrexzess: Falls bei Vorliegen einer Notwehrlage die gebotene Erforderlichkeit überschritten wird, bietet das Notwehrrecht insoweit keinen Schutz mehr. Gemeint ist, dass man zwar rechtswidrig angegriffen wird, man sich aber mehr bzw. intensiver verteidigt als objektiv notwendig gewesen wäre. Der Notwehrleistende kann in solchen Fällen aber trotzdem gemäß § 33 StGB straflos bleiben, wenn der „Notwehrexzess“ aufgrund von Verwirrung, Furcht oder Schrecken geschah.
Frau im Boxtraining boxt gegen eine Pratze
Recht und Gesetz schaffen den rechtlichen Rahmen für den Selbstschutz

Gefahren und Bedrohungen erkennen: Täter- und Opferprofile

Wie und woran man im beruflichen Kontext Gefahren- und Bedrohungssituationen erkennt, ist aus unserer Sicht nicht ganz so einfach. Die in einschlägigen Foren empfohlenen Marker zum Erkennen von Gefahrensituationen haben eine große Streubreite und sollten nicht zwingend als verlässliche To-Dos angesehen werden. Gründe für unsere punktuelle Skepsis sind:

  • Gewalt kündigt sich an: Häufig ist zu beobachten, dass es zu einer Eskalationsspirale kommt, in der deeskalierende Maßnahmen ergriffen werden müssen. Leider gibt es auch Ad Hoc-Taten, die urplötzlich passieren. Wenn z.B. ein Mensch sich in einer Psychose befindet oder einer anderen Art psychischer Störung (wie die Aktivierung eines Traumata).  Des Weiteren kann das Aufschaukeln der Emotionen auch an anderer Stelle passiert sein und entlädt sich zu einem späteren Zeitpunkt urplötzlich bei Ihnen.
  • Menschen zeigen unterschiedliche Reaktionen im Hochstress: Der eine wird in seiner Wut lauter, andere erst einmal ruhiger. Manchen scheint man ihre Aggressivität an der Mimik oder Gestik anzusehen, andere starren einen nur ruhig an. Die Körpersignale, die es zu deuten gilt, können sehr unterschiedlich sein und sind oft auch kontextabhängig.
  • Motive einer gewaltbereiten Person: Es macht einen sehr wichtigen Unterschied, ob Personen, die man präventiv einschätzen möchte, rational und zielgerichtet vorgehen oder emotional „platzen“. Daneben gibt es noch weitere, höchst unterschiedliche Motive und Ziele.
    • Gleichwohl gibt es Warnsignale in der Körpersprache, die zumindest erste Hinweise geben können, Interaktionen sensibler wahrzunehmen und bewusster, zielgerichteter zu handeln.
  • Stressreaktionen: Gestresste, emotionale Menschen werden oft laut, reden schneller, die Gestik wird raumgreifender. Oder die Personen werden immer leiser, sprechen stockend, ziehen sich körperlich erst einmal zurück. Hier gibt es eine große Streubreite an individuellen Stressreaktionen.
  • Der Blick: Ein “Tunnelblick” kann ein weiteres Indiz sein. Die Person fixiert eine andere Person starr an und blinzelt kaum. Eine Variante ist, wenn die Augen hektisch von links nach rechts springen, es zu keinem längeren Augenkontakt kommt.
  • Motorische Unruhe: Die Menschen können kaum ruhig sitzen, stehen auf und setzen sich im schnellen Wechsel, gehen auf und ab, tippen mit den Fingern auf den Tisch, sind mit Dingen in ihren Händen beschäftigt.
  • Eindringen in den Nahbereich: Potenzielle Angreifer dringen bewusst oder unbewusst in den Nahbereich ein. Diese wird oftmals als eine Armlänge definiert. Der gestreckte Zeigefinger kommt immer näher an den Körper oder zum Gesicht.  
  • Vegetative Signale: Die Menschen werden blass oder haben ein rotes Gesicht, sie atmen schnell, oft hörbar. Es kann Schwitzen auftreten oder beim Reden bekommt man nicht genug Luft.
  • Gesprächsführung: Es häufen sich Vorwürfe, Anschuldigungen, Drohungen oder es tritt eine Gesprächsverweigerung und Trotz ein. Es werden sehr häufig, ohne Sinn und Struktur, die Themen gewechselt. Eine stringente Argumentation findet nicht mehr statt. Nach und nach werden immer mehr ineffektive Gesprächstechniken eingesetzt.
  • Ziele: Durch eine Emotionalisierung geht es immer mehr ums Gewinnen oder Verlieren. Wichtig ist, nicht zu verlieren. Dies kann sehr schnell durch Trotz unterstützt werden.
  • Tätertypen: Ein instrumenteller Täter setzt Provokationen, Andeutungen, Unterstellungen oder latente wie offene Aggressionen ein. Es gilt, sein Ziel zu erreichen (S.o.).  Er nutzt jede Schwäche beim Gegenüber und ist sehr variabel in seinen Strategien.
    Ein affektiver Täter handelt oft aus Überforderung, Wut, Verzweiflung oder psychischem Druck. Er hat massiven Stress und gemeinhin keine sehr gute Selbstkontrolle. Hinweise wie „Kommen Sie runter!“ oder „Beruhigen Sie sich!“ sind hochgradig ineffektiv.

Eskalationsstufen nach Friedrich Glasl

Das Modell nach Glasl hilft, verschiedene Eskalationsstufen zu erkennen und zielgerichtete Deeskalationsstrategien einzusetzen.

Was passiert bei einem Gewalttäter?

Täter sind unterschiedlich und handeln unterschiedlich. Sie haben verschiedene Ziele oder Bedürfnisse. Auf dieser Grundlage schauen wir aus unterschiedlichen Perspektiven auf Menschen, die bereit sind, Gewalt anzuwenden. Was sind typische Risikofaktoren, zu einem Gewalttäter zu werden?

  • Profil von Menschen, die körperliche Gewalt anwenden: Es sind größtenteils Männer (ca. 75–90 % je nach Deliktsbereich). Am häufigsten findet Gewalt im jungen Erwachsenenalter (ca. 16 bis 25 Jahre) statt. Mit zunehmendem Alter sinkt die statistische Neigung zu körperlicher Gewalt deutlich. Es findet sich in den „Aging-out“-Effekt oder „Age-Crime Curve“ wieder.
  • Biografie: Viele Gewalttäter haben in ihrer eigenen Kindheit Gewalt erfahren oder Vernachlässigung erlebt. Gewalt wurde oft als gelerntes Problemlösungsmuster übernommen und als ein probates Mittel zur Zielerreichung angesehen.
  • Männlichkeitsbild: Ein gelerntes Männlichkeitsbild und Rollenverständnis zeigt an, dass Stärke und Durchsetzungsfähigkeit wichtig und „männlich“ sind.
  • (Un-)Fähigkeit zu Empathie: Viele extreme Gewalttäter haben eine verminderte Fähigkeit, sich in andere Menschen hineinzuversetzen und die Folgen der eigenen Handlung aus einer anderen Perspektive nachzuvollziehen.
  • Gruppendynamik: Viele Gewaltdelikte entstehen aus Gruppendynamiken. Wenn der/die Täter einer kriminell auffälligen Gruppe bzw. PeerGroup angehören, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, kriminell zu werden und/oder Gewalt anzuwenden deutlich.

Welche Menschen werden eher Opfer von aggressivem Verhalten und gewalttätigem Handeln?

Die Frage sollte im beruflichen Kontext mit der „Warum”-Frage betrachtet werden. Häufig findet man einen Zugang über die berufliche Aufgabe im Unternehmen. Oft ist nicht die Person selbst das Ziel, sondern ihre Funktion im Unternehmen oder in der Verwaltung. Wer z.B. direkt am Bürger oder Kunden arbeitet und häufiger „NEIN“ sagen muss, hat deutlich öfter herausfordernde Situationen als Kolleg:innen im Innendienst ohne Kundenverkehr. D.h. die Überbringer schlechter Nachrichten oder Mitarbeitende im Außendienst oder im Servicebereich müssen vom Unternehmen für diese Bereiche gut vorbereitet und weitergebildet werden.

Ein weiterer Aspekt warum Mitarbeitende zu Gewaltopfern werden, sind äußere Umstände, wie räumliche Enge, keine Fluchtmöglichkeiten, Arbeiten in herausfordernden Umgebungen, Dunkelheit, fehlende oder unzureichende Ausrüstung.

Auch kann eine fehlende oder unzureichende Vorbereitung das Entstehen und Eskalieren von Gewaltsituationen forcieren. So kann das Fehlen von Notfallplänen, Fluchtwegen oder Alarmierungsmöglichkeiten (z. B. Stille Alarme am PC) die Gefahrensituation vorantreiben. Ein Kompetenzmangel, z.B. in der Deeskalation oder im Selbstschutz zahlt sich ebenfalls negativ aus.

Ein letzter und für uns sehr wichtiger Punkt ist: Spielen Sie nicht den Helden! Eine rechtzeitige Flucht, ein Entziehen aus der Situation ist weder feige noch schwach, sondern professionell und kompetent. Holen Sie sich Hilfe und sorgen Sie dafür, dass Sie heile nach Hause kommen!

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Sieben Handlungsphasen: Vom präventiven Handeln bis zur Nachbetreuung

Wir bei Kompetenz 7 differenzieren sieben (K1 bis K7) unterschiedliche Phasen vor, während und nach einer herausfordernden oder bedrohlichen Situation. Gemeinhin kann man dies auch als „Gefahrenradar“ bezeichnen:

K 1. Präventives Handeln: Das Unternehmen und seine Mitarbeiter*innen überlegen sich im Vorfeld, ob Gefahrensituationen bereits verhindert oder abgeschwächt werden können. Das ist natürlich nicht in jedem Fall möglich, aber es sollte jede Option der Gewaltprävention genutzt werden. Wir als Team von Kompetenz 7 haben dazu ein Konzept im Rahmen der Mitarbeitersicherheit und des Bedrohungsmanagements entwickelt.

K 2. Die Flucht: So simpel es klingt, so effektiv ist es doch, sich möglichst schnell aus der Gefahrensituation zu bewegen. Leider ist dies, insbesondere am Arbeitsplatz, nicht immer sofort möglich.

K 3. Effektive Deeskalation: Für uns liegt der Schwerpunkt in einer nachhaltigen und sehr praxisnahen Ausbildung der Mitarbeitenden. Kommunikative Lösungsstrategien sind nachhaltiger zu erlernen und anzuwenden als (komplizierte) Kampftechniken wie Technikkombinationen.

K 4. Technische Vorkehrungen nutzen: Wenn möglich, sollten technische Möglichkeiten genutzt oder auf sie verwiesen werden. Dazu gehören zum Beispiel Notfallknöpfe, Kameras etc.

K 5. Aufmerksamkeit herstellen: Gerade wenn es darum geht, einen Menschen in der Öffentlichkeit anzugreifen, ist es eines der Hauptmotive des Täters, nicht erkannt zu werden. Daher sind die lautstarke Herstellung von Öffentlichkeit oder die gezielte Ansprache von Passanten u. a. eine Möglichkeit, das Motiv des Täters für sich zu nutzen. Einer der ersten Punkte eines guten Selbstverteidigungskurses ist daher immer: Machen Sie laut und deutlich klar, dass Sie Hilfe benötigen und sich in der Situation unwohl fühlen, um andere Menschen auf die Situation aufmerksam zu machen.
Das sozialpsychologische Phänomen dahinter nennt man Zuschauereffekt (Bystander-Effekt) oder Verantwortungsdiffusion, d.h. es verringert sich bei Passanten oder Zeugen das Gefühl der persönlichen Zuständigkeit, da ja bereits so viele Menschen vor Ort sind und sich andere “gewiss kümmern werden”.

K 6. Körperlicher Selbstschutz: Die eingesetzten Techniken müssen effektiv, einfach und umsetzbar sein. Es sollten nicht mehr als 3-5 Techniken regelmäßig trainiert werden, um die Teilnehmer nicht zu überfordern und die jeweiligen Strategien zu beherrschen.

K 7. Nachbetreuung für Mitarbeitenden: Auch nach einem Übergriff oder dem Erleben einer kritischen Situation sollte der Blick auf den Menschen nicht abgewendet werden. Im Nachhinein kann der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin – entweder durch den Arbeitgeber oder durch psychologische Betreuung – Unterstützung benötigen, den Vorfall angemessen zu bearbeiten. Wir sollten Opfer auch nach einer Tat nicht alleine lassen!

Frau im Boxtraining boxt gegen eine Pratze
Regelmäßiges Training ist die Voraussetzung für mehr Selbstsschutzkompetenz

Effektive Selbstverteidigungstechniken für Nichtkampfsportler

In realen Bedrohungsszenarien gilt es aus unserer Sicht, so einfach zu agieren wie möglich! Ein Grund hierfür ist, dass es unter hohem Stress und Angst selbst für Profis schwierig ist, komplizierte Griff-, Halte-, Hebel- und Ausweichtechniken oder hohe Kicks anzuwenden. Jedoch können einfache, grobmotorische Bewegungen auch unter hohem Stress abgerufen werden.

Was kann bzw. sollte man vor einer Selbstverteidigungssituation tun?

  • Wenn möglich, einer Gefahrensituation frühzeitig ausweichen.
  • Ist dies nicht möglich, Deeskalationstechniken einsetzen.
  • Besser zu früh als zu spät flüchten.
  • Werden Sie laut und schaffen Aufmerksamkeit.
  • Rufen Sie um Hilfe. Sprechen Sie Menschen (wenn möglich) gezielt an.

Welche Gefahren bestehen, wenn Sie sich körperlich selbstverteidigen?

  • Wir warnen bei einem leichten körperlichen Angriff (Schubsen, Halten, leichte Schläge wie eine Ohrfeige) vor „harten“ Techniken, wie Fingerspieß in die Augen, einen Handballenschlag unter die Nasenwurzel oder der „bekannte“ Tritt in die Genitalien. Zum einen, weil es nicht zwingend immer vom Notwehrparagrafen gedeckt ist. Zum anderen, wenn Ihre Aktion nicht die gewünschte Wirkung erzielt hat, wie einen schweren Wirkungstreffer, dann wird der Konter des Aggressors sehr wahrscheinlich härter oder brutaler ausfallen als der erste Angriff. Ein Täter mit starken Schmerzen macht es noch schwieriger, sich aus einer Notlage zu befreien.   
  • Selbstverteidigung im beruflichen Kontext kann den Handlungsspielraum etwas einschränken, da Sie z.B. nicht immer einfach flüchten können (Zugbegleiter oder Busfahrer) oder der Angriff eines Patienten im medizinischen oder psychiatrischen Kontext, der etwas mit der zu behandelnden Krankheit zu tun hat. Einfache schwarz-weiß Antworten gibt es hier nicht und darf es auch nicht geben!

Was kann man als Nichtkampfsportler in einer Selbstverteidigungssituation tun?

  • Aus unserer Sicht ist das Wichtigste, dass Sie keinen schweren Treffer, vor allem ins Gesicht oder in die Genitalien, abbekommen. Danach ist eine zielgerichtete Deeskalation oder Flucht deutlich schwerer.
  • Sie sollten vor allem mit Ihren beiden Armen/ Hände Ihren Kopf schützen und einen festen Stand einnehmen. Das hat folgende Gründe:
    • Sie stürzen nicht so schnell, wenn Sie geschubst/geschoben werden
    • Es ist deutlich schwerer, Sie im Gesicht zu treffen
    • Wenn jemand näherkommt, um Sie zu treffen, sind Ihre Hände in der Nähe von potenziellen Trefferflächen (z.B. Ohren) und Sie können schnell agieren.
    • Kopfstöße sind eher vermeidbar.
    • Um bei Männern keinen Tritt zwischen die Beine zu riskieren, empfiehlt es sich, dass vordere Bein leicht seitlich nach innen zu verschieben.
    • Aus dieser Position können Sie dem Aggressor auch mit einem gezielten Fußtritt attackieren.
    • Vermeiden Sie unbedingt den Bodenkampf

In einem Selbstverteidigungstraining für Nichtkampfsportler können wir Ihnen in Kombination mit Krisenkommunikation und Deeskalation weitere einfache wie wirksame Selbstschutztechniken vermitteln. Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an.

Selbstverteidigung und Selbstschutz sind trainierbar

Wenn Sie im Alltag körperliche Aggressionen erleben, brauchen Sie keine Theorie, sondern Techniken und Strategien, die sofort funktionieren können.

Sichern Sie sich jetzt eine kostenlose Beratung und erfahren Sie, welches Selbstschutztraining zu Ihrer Berufsgruppe passt.

Selbstverteidigungstraining für den körperlichen Selbstschutz anfragen

Selbstbehauptung im Alltag: Tipps für mehr Sicherheit

Man liest oft in Foren, das durch eine selbstbewusste Körpersprache, eine feste Stimme, eine ruhige Mimik signalisiert wird, dass man kein potenzielles Opfer ist. Das ist auch aus unserer Sicht richtig und nachvollziehbar. ABER, was ist, wenn ich nicht selbstbewusst bin, wenn ich gegenwärtig oder grundsätzlich ein eher ängstlicher Mensch bin? Gerade wenn es um körperliche Aggressionen geht. Dementsprechend wird sich dies in Ihrer Körpersprache höchstwahrscheinlich wiederfinden. Hoher Stress führt zu Authentizität, d.h. sukzessiv zeigt mein Körper immer mehr an, wer ich bin und wie ich mich gerade fühle.

Daher wären unsere ersten Schritte folgende:

  • Verbesserung Ihrer Selbstwirksamkeit: Je sicherer Sie sind, dass Sie etwas können, dass Sie Herausforderungen meistern, sich auch in schwierigen Konfliktsituationen durchsetzen können, desto ausgeprägter wird Ihre Selbstwirksamkeitserwartung. Damit einhergehend wird sich Ihre Sprache, Ihr Blick und Ihre Körpersprache entsprechend positiv verändern. Sie senden Körpersignale aus, die echt und nicht vorgespielt sind.
  • Registrieren Sie die schwierigen Situationen, in denen Sie erfolgreich waren, insbesondere was der Gamechanger war und loben sich dafür. So steigern Sie Ihre Selbstwirksamkeit! Eigenlob stinkt, war früher!
  • Eignen Sie sich praktische Kompetenzen in der Krisenkommunikation und Deeskalation an und trainieren Sie diese so oft Sie können im Beruf, mit der Familie oder in der Freizeit. Es reicht nicht aus, Kommunikationsstrategien zu kennen, Sie müssen diese im Alltag immer wieder (erfolgreich) anwenden.
  • Erlauben Sie sich, unhöflich oder sehr direkt zu sein! Wenn Sie sich in einer Gefahrensituation befinden, ist es weniger wichtig, wie Sie von anderen gesehen oder eingeschätzt werden. Es geht um SIE und dass Sie ein Recht haben, sich aus einer unangenehmen bis gefährlichen Situation kommunikativ und in letzter Konsequenz auch körperlich befreien können.
  • Visualisieren: Wenn körperliche Aggressionen in Ihrem beruflichen Alltag absehbar sind (z.B. Ordnungsamt, Notaufnahme), dann gehen Sie potenzielle Situationen schon im Vorfeld im Kopf durch:
    • Was wird mich erwarten?Wie könnte die Situation aussehen?
    • Was passiert, wenn mich jemand anschreit, anfasst oder festhält?

Video: Was kann man bei Messerangriffen tun?

Dr. Matthias Wolter von Kompetenz Sieben (ehemals I-GSK) erklärt in dem Video, wie schwer und gefährlich eine Abwehr eines Messer ist und was man trotzdem tun kann.

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Mehr Informationen

Selbstverteidigung für Firmen: Trainings für Ihr Team

Kompetenz 7 bietet folgende Trainings und Seminare an, damit Mitarbeitende keine Opfer von Gewalt werden, auch wenn sie über keine oder nur geringe Selbstverteidigungskompetenzen verfügen:

  • Selbstverteidigung für Nichtkampfsportler: Dieses Mitarbeitertraining ist darauf spezialisiert, Selbstschutzkompetenzen für Menschen zu vermitteln, die nicht jahrelang Selbstverteidigung trainieren können oder wollen. Es werden einfache Techniken vermittelt, die sich immer an typische Übergriffssituationen im Alltag der Teilnehmer orientieren: Angriffe auf Mitarbeitende im Ordnungsamt können andere Strategien erfordern als z.B. in der Altenpflege. Die erlernten Techniken werden in der Gruppe immer wieder geübt und mit Deeskalationsstrategien verknüpft. Je nach Aufgabenstellungen, kann  auch ein Training mit Stressszenarien sinnvoll sein.
  • Deeskalationstraining: Ein ganz wichtiger Baustein für Mitarbeitende, um Gewalt und Übergriffe zu verhindern. Statt körperlichen Zwang durch Selbstverteidigung, ist es das Ziel, die Eskalation zu „dimmen“, die Emotionalität, den negativen Stress gezielt zu reduzieren, um wieder ins „Gespräch zu kommen“ oder eine Möglichkeit zur Flucht zu ermöglichen.  Elementar für uns ist, dass die vermittelten Deeskalationstechniken- und Strategien zu den Fähigkeiten der Mitarbeitenden passen sowie zum beruflichen Umfeld.
  • Stressmanagement: Es gibt so gut wie keine Konflikte, Eskalationen oder Übergriffssituationen, in denen negativer Stress keine Rolle spielt. Leider häufiger beim Opfer von Gewalt, nicht ganz so häufig bei den Tätern (es kommt darauf an, ob ein Täter aus dem Affekt handelt oder nach Plan agiert). Als Betroffener von Gewalt seine Nerven im Griff zu haben, möglichst rational zu handeln und zu kommunizieren, verlangt einiges ab. Dazu werden in unserem Training zur Selbstkontrolle Techniken und Strategien vermittelt und in Stressszenarien geübt. 
  • Bedrohungsmanagement: Beim Bedrohungsmanagement oder in der Gewaltprävention ist es das Ziel, systematisch und organisiert Bedrohungs- und Gewaltszenarien zu erkennen. Im Anschluss werden gezielt und nachhaltig die verschiedenen Einflussfaktoren optimiert.

Stark sein, wenn es darauf ankommt!

Praxisnah, direkt umsetzbar und mit Trainern und Trainerinnen, die wissen, wovon sie sprechen.

Erfahren Sie mehr über Inhalte, Ablauf und Formate unseres Trainings “Selbstverteidigung für Nichtkampfsportler”.

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Häufige Fragen zum Thema Selbstverteidigung für Mitarbeiter

Wie lange dauert es, Selbstverteidigungstechniken zu erlernen?

Sie haben Ihr Hobby sicherlich nicht in einem Tag gelernt! Das gleiche gilt auch für Selbstverteidigungstechniken. Ohne ständiges Üben besteht die Gefahr, dass man das Erlernte sehr schnell wieder vergisst oder unter Stress nicht gezielt abrufen und einsetzen kann.

Wie erkenne ich Gefahrensituationen frühzeitig?

Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen, ist nicht ganz einfach. Gleichwohl können Abweichungen erste Hinweise geben:
– Wie schnell bewegt sich eine Person?
– Wird man von einer Person fixiert und gemustert?
– Wird es immer lauter oder leiser?
– Wo sind die Hände der verdächtigten Personen?
– Schauen sich diese Menschen nach Kameras um?
– Vermeidliche Aggressoren dringen in Ihren Nahbereich ein.

Kann ich Selbstverteidigung online lernen?

Nein, das Erlernen von körperlicher Selbstverteidigung braucht mindestens einen realen Partner oder Partnerin, um Bewegungsabläufe, Reaktionsschnelligkeit oder die Varianz der Techniken je nach Angriff augenblicklich zu verändern.

Was online hingegen machbar ist, sich über Verhaltenstaktiken, rechtliche Möglichkeiten, über Täterprofile, Gefahrenerkennung, Schulung der Wahrnehmung und Deeskalationsstrategien schulen lassen.

Ist Pfefferspray legal?

Pfefferspray darf man in Deutschland legal und altersfrei erwerben und auch führen, sofern es als “Tierabwehrspray” (o.ä.) gekennzeichnet ist. Allerdings gibt es strenge Vorschriften hinsichtlich der Verwendung.

Was sind die Voraussetzungen für den Einsatz von Pfefferspray?

Das Mittel muss als „Tierabwehrspray“ (o.ä.) gekennzeichnet sein und darf bei Menschen nur in Notwehrsituationen und bei Nothilfe eingesetzt werden. Bei öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen, Demonstrationen, Konzerten, etc.) ist das Mitführen in der Regel verboten. Die Verwendung von Pfefferspray muss immer auf die Fälle beschränkt werden, wo es keine mildere Verteidigungsmöglichkeit gibt. Bei unangemessenem Einsatz drohen Strafen.

Was zählt zur Selbstverteidigung?

In erster Linie die körperliche Selbstverteidigung. Diese setzt aber entsprechende Kompetenzen voraus. Daher zählt für uns als „Selbstverteidigung“ auch das Herstellen von Öffentlichkeit/Aufmerksamkeit. Selbstverständlich ist die Flucht ein probates Mittel. Es zählt, was funktioniert!

Wann sollte man Techniken zur Selbstverteidigung anwenden?

Die Antwort lautet, dann, wenn es sinnhaft ist, sich körperlich zu verteidigen. Denn der Einsatz einer Selbstverteidigungstechnik beinhaltet nicht automatisch, dass es funktioniert. Der Angreifer wird nicht einfach aufgeben, nur weil man eine Technik eingesetzt hat. Wenn das eigene Niveau der Selbstverteidigung überschätzt wird, dann kann der nicht erfolgreiche Einsatz von Hebeln, Griffen, Schlägen oder Tritten die Gefahr für Leib und Leben deutlich erhöhen.

Was sollte bei der Selbstverteidigung für Mitarbeiter beachtet werden?

Zunächst müssen die Fragen WANN, WER, WO und WARUM beantwortet werden:
– Ist es ein Übergriff in der Öffentlichkeit oder in einer einsamen Gegend?
– Handelt der Täter aus dem Affekt oder hat er einen Plan?
– Geht es bei der Tat um Raub oder um eine gezielte Verletzung des Opfers?
– Erfolgt der Angriff nachts oder tagsüber?
– Ist die Einwirkung von Alkohol, Drogen oder einer psychischen Erkrankung im Spiel?
– Passiert ein Angriff im dienstlichen oder privaten Kontext?

Ihr Feedback freut uns!

Wenn Ihnen dieser (wie immer viel zu kurze oder zu oberflächliche) Meinungsblog gefallen oder auch nicht gefallen hat, schreiben Sie mir gerne ein Feedback. Auch wenn Sie Anregungen für einen neuen Blog haben, freue ich mich über Ihre Zuschriften an wolter@kompetenz-sieben.de.

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